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Was Sie jetzt zur E-Auto-Förderung wissen sollten:

Was wird gefördert?

Das neue Förderprogramm unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Neuwagen, die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Gefördert werden:
Erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV) oder
Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender-Fahrzeuge, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Wann gilt die Förderung?

📅 Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, sind förderfähig.
⏱️ Die Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden – die Förderung kann rückwirkend beantragt werden (Zulassungsdatum zählt, nicht das Kaufdatum).

Wer kann die Förderung beantragen?

👉 Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neuwagens.
💡 Voraussetzung: ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 €.
👶 Pro Kind (bis 2 Kinder) erhöht sich die Grenze um 500 € je Kind (bis max. 90.000 €).
Bei Haushalten ohne Steuerbescheid gibt es Sonderregelungen (z. B. Selbsterklärung oder Rentenbescheinigung).

Wie hoch ist die Förderung?

BEV (rein elektrisch betriebenes Fahrzeug):

PHEV (Plug-in-Hybride) oder REEV (Range-Extender-Fahrzeuge):

Welche Bedingungen gibt es?

✔️ Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Zulassung – das Fahrzeug muss über diesen Zeitraum gehalten werden.
✔️ Leasing: Wird wie Kauf gefördert, solange das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen ist und gehalten wird.
✔️ Antrag: Innerhalb eines Jahres nach Zulassung möglich.
✔️ Dokumente: Kauf-/Leasingvertrag, Fahrzeugschein und Steuerbescheide werden voraussichtlich benötigt.

Wer zahlt die Förderung & wie lange?

💶 Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.
🔢 Insgesamt stehen ca. 3 Milliarden € zur Verfügung (für den Zeitraum 2026–2029), was voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeugen zugutekommen soll.

Quelle

Diese Informationen basieren auf den offiziellen „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klima, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) vom 19. Januar 2026:
🔗 Bundesumweltministerium – Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung